Gesetz zur Infrastrukturabgabe steht kurz vor der technischen Umsetzung

Berlin, 08.05.2015.

Das von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Bundesfernstraßen hat den Bundesrat passiert. Das parlamentarische Verfahren zur Einführung der Infrastrukturabgabe ist damit abgeschlossen.

Dobrindt:
"Mit der Infrastrukturabgabe stärken wir das Verursacherprinzip und vollziehen einen echten Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung. So fordert es die EU-Kommission und so ist es den meisten unserer Nachbarländer bereits heute Realität. Wir erzielen zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen in einer Wahlperiode. Das ist ein bedeutender und wesentlicher Beitrag für eine leistungsfähige und moderne Infrastruktur. Mit der Einführung der Infrastrukturabgabe erfüllen wir ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Wir übernehmen mit dem Projekt Verantwortung für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung."

Die nächsten Schritte:
Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Nach Inkrafttreten erfolgt die technische Umsetzung.

In einer europaweiten Ausschreibung wird ein privater Betreiber des Infrastrukturabgabesystems ermittelt. Diesem privaten Betreiber werden u. a. die Aufgaben der Gebührenerhebung übertragen. Zudem soll der Betreiber ein E-Vignetten-Vertriebssystem für Halter von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen aufbauen und betreiben.

Das KBA wird die notwendigen technischen und organisatorischen Strukturen schaffen. Hierzu gehört insbesondere der Aufbau und Betrieb des Infrastrukturabgaberegisters. Das BAG wird in Zusammenarbeit mit dem privaten Betreiber die Kontrollinfrastruktur aufbauen, die  notwendigen Kontrollfahrzeuge beschaffen und das erforderliche Personal einstellen und schulen.

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

zurück TOP