Fahrerassistenzsysteme werden ab 2022 Pflicht

Die meisten Technologien werden im Mai 2022 für neue Fahrzeug-Modelle verpflichtend. Bild: Pixabay

Brüssel, 02.04.2019.

Sicherheitsfunktionen wie intelligente Geschwindigkeitsunterstützung und fortschrittliche Notbremssysteme müssen ab Mai 2022 in neue Fahrzeuge eingebaut werden.

Die neuen Regelungen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Bild: Pixabay

Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der rumänischen Ratspräsidentschaft am Montagabend sagte die Berichterstatterin des Parlaments Róża Thun (EVP, PL): "Diese Gesetzgebung ebnet den Weg, um in den kommenden Jahren Tausende von Menschenleben zu retten. Unser Hauptaugenmerk lag stets auf der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der besonders gefährdeten. Diese Verordnung befasst sich im direktesten Sinne mit Leben und Tod. Es werden fortschrittliche Systeme eingeführt, die den Autofahrer unterstützen, anstatt ihn nur zu informieren. Die zusätzliche obligatorische Ausstattung von Pkw, Lkw und Bussen wird dazu beitragen, Menschenleben zu retten."

Unfällen vorbeugen: Bessere Ausstattung der Fahrzeuge

Nach den neuen Vorschriften müssen fast 30 verschiedene Merkmale oder Systeme in neue Fahrzeuge verschiedener Typen eingebaut werden. Die meisten Technologien werden im Mai 2022 für neue Modelle (noch nicht entwickelt) und ab Mai 2024 für bereits bestehende Modelle verpflichtend.

Das System der intelligenten Geschwindigkeitsunterstützung (ISA) könnte nach Schätzungen die Zahl der Verkehrstoten auf EU-Straßen um 20 Prozent senken. "ISA gibt dem Fahrer Feedback, basierend auf Karten und Verkehrszeichenbeobachtung, immer dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Das wird uns allen mehr Sicherheit geben und auch den Fahrern helfen, Bußgelder zu vermeiden", sagte Berichterstatterin Thun.

Zu den weiteren lebensrettenden Systemen, die in Neufahrzeugen eingeführt werden sollen, gehören: Notbrems-Assistenzsysteme und Notbremslicht, fortgeschrittene Fahrerablenkungswarnung, Notfall-Spurhaltesysteme, Rückfahrwarnsysteme und alkoholempfindliche Wegfahrsperren.

Auf Wunsch des Europäischen Parlaments werden alle Fahrzeuge mit ereignisbezogener (Unfall-)Datenerfassung ausgestattet, die kritische Daten einige Sekunden vor einem Unfall speichert. Sie werden wichtige Informationen für die Unfallanalyse und die zukünftige Reduzierung der Unfallzahlen liefern.

Verbesserte Crashtests und Windschutzscheiben

Die neuen Vorschriften verbessern auch die Anforderungen an die passive Sicherheit. Crashtests (vorne und seitlich) sowie Windschutzscheiben werden weiterentwickelt, um die Zahl von schweren Verletzungen von Fußgängern und Radfahrern zu verringern. Die Typengenehmigung von Reifen wird verbessert, um abgenutzte Reifen zu prüfen.

Lkw und Busse für Radfahrer und Fußgänger sicherer machen

Lkw und Busse müssen so konzipiert und gebaut werden, dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger für den Fahrer besser sichtbar werden ("direkte Sicht"). Alle großen Fahrzeuge werden auch mit fortschrittlichen Funktionen wie Fußgänger- und Radfahrer-Kollisionswarnung und Tote-Winkel-Informationssystemen ausgestattet. Die Direct-Vision-Technologie soll ab November 2025 eingesetzt werden.

Nächste Schritte

Die informelle Vereinbarung von Rat und Parlament muss noch von den Botschaftern der Mitgliedstaaten (AStV) und am 2. April vom EP-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz bestätigt werden. Danach wird es dem Plenum des Parlament und dem EU-Ministerrat zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Quelle: Europäisches Parlament

zurück TOP