Blauer Engel: Carsharing-Anbieter können künftig die Nachhaltigkeitswirkung ihrer Angebote messen
Neu: Prüfung der verkehrsentlastenden Wirkung
Die für das Siegel zuständige Jury Umweltzeichen hat nun zusammen mit dem Umweltbundesamt die Kriterien neu bestimmt, denen Carsharing-Flotten genügen müssen, die den Blauen Engel Carsharing erhalten wollen. Neben einer Anpassung der schon bestehenden Anforderungen ist ein Kriterium neu hinzugekommen: Die Prüfung der verkehrsentlastenden Wirkung der Carsharing-Angebote. Im Rahmen der Prüfung müssen die Carsharing-Anbieter ermitteln, wie viele private Pkw ihr Carsharing-Angebot jeweils ersetzt, ob ihr Carsharing-Angebot von den Teilnehmenden als guter Ersatz für einen privaten Pkw angesehen wird und ob sich das Mobilitätsverhalten der Teilnehmenden in Richtung einer stärkeren Nutzung von Bus, Bahn und Fahrrad verändert.
Prüfverfahren des Bundesverband Carsharing wird angewendet
Gemessen wird die verkehrsentlastende Wirkung der Carsharing-Angebote nach einem vom Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) herausgegebenen Evaluationsstandard. Der Evaluationsstandard verwendet Methoden, die die verkehrswissenschaftliche Forschung in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat und die regelmäßig an den Stand der Forschung angepasst werden. Der Evaluationsstandard ist öffentlich, Carsharing-Anbieter können die Wirkung ihrer Angebote selbst ermitteln oder von unabhängigen Forschenden überprüfen lassen. Die Ergebnisse können vom bcs zertifiziert werden.
Michael Ziesak, Referent für Verkehrspolitik beim Bundesverband Carsharing, erklärt:
„Carsharing soll den Parkraumbedarf des Autoverkehrs senken und die Nutzung von Bus, Bahn und Fahrrad fördern. Es ist richtig, im Rahmen des Umweltzeichens Blauer Engel zu prüfen, ob das auch wirklich geschieht. Dass die wissenschaftliche Arbeit des Bundesverband Carsharing nun Eingang in Deutschlands bekanntestes Umweltzeichen findet, freut uns sehr.“
(Quelle: Bundesverband Carsharing)









