Umfangreicher Abschlussbericht der Kommission Straßengüterverkehr an Verkehrsminister Wissing übergeben
24 Maßnahmen in zehn Themenbereichen stehen als Ergebnis einer offenen wie intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und den Unternehmensvertretern aus den Verbänden. Es konnten erste Erfolge zur notwendigen und erforderlichen Stärkung des Straßengüterverkehrs erzielt werden. Die Umsetzung einer Forderung des BWVL ist bereits Teil des Sofortprogramms: Das „Mautharmonisierungsprogramm Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals De-minimis) garantiert die Bewilligung bereits im Jahr 2023 gestellter Anträge mit einem Volumen von 30 Mio. €. Weitere 30 Mio. € wurden für neue Förderanträge bereitgestellt.
Der Abschlussbericht zeigt aus Sicht des BWVL, mit welcher Komplexität das Ziel der Bürokratieentlastung behaftet ist. Deshalb konnte das BMDV an vielen Stellen keine konkreten Maßnahmen zusagen. Grund sind die föderale Struktur und der Verwaltungsaufbau sowie die Beteiligung der Bundesländer beim Gesetzesvollzug.
„Die Verbände spiegeln als Bindeglied zwischen Praxis und regulatorischen Entscheidern die Realität, mit der unsere Unternehmen täglich zu kämpfen haben. In weiten Teilen ist das aufgrund der Distanz zwischen Gesetz und Vollzug nicht wirklich bekannt,“ so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger. „Trotzdem sind die Prüfungsaufgaben und die Arbeitsaufträge zwischen der Gesetzgebung im Bund und der Verwaltung in den Ländern ein wichtiger erster Schritt zu weniger Bürokratiebelastung der Unternehmen!“, so Olligschläger weiter.
Der BWVL begrüßt daher die bisherigen Zusagen seitens des BMDV im Rahmen des Maßnahmenplans und ist zuversichtlich, dass die angestrebten Ziele unter diesen Voraussetzungen erreicht werden:
- die konsequente und an der Branchenpraxis orientierte Umsetzung der bisher beschlossenen Maßnahmen,
- die zügige Abarbeitung der Prüfaufträge,
- der daraus resultierende Beschluss weiterer Maßnahmen.
Der BWVL hat den Eindruck, dass Bundesverkehrsminister Dr. Wissing an einem dauerhaften Engagement zur Deregulierung ernsthaft gelegen ist, wenn er betont, dass Regulierung durchaus schnell zu Überregulierung führen könne und dessen Abbau kein Lippenbekenntnis sein dürfe. Sehr zu begrüßen ist deshalb auch die Zusage, die Kommission beizubehalten und ihre Arbeit weiterhin engagiert vorantreiben zu wollen, zunächst Anfang des Jahres 2025, um die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen zu bewerten und weitere Schritte zu empfehlen.
Folgende weiterführende Maßnahmen sieht die Kommission als vordringlich an:
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