Gesetzentwurf der Bundesregierung: Elektronische Wertpapiere mit Blockchain-Technologie
Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Papiere als wichtigen Schritt zur Digitalisierung in Deutschland und zur Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung, sieht aber gleichzeitig noch zu hohe Hürden für neue Marktteilnehmer wie Startups. „Der vorgelegte Gesetzesentwurf gibt der Digitalisierung der Finanzbranche einen kräftigen Schub und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Zugleich ist er technologisch fortschrittlich und ermöglich mit Kryptowertpapierregistern auch elektronische Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Digitalverband Bitkom. „Bei den im Gesetzentwurf aktuell vorgesehenen sehr hohen Anforderungen für diejenigen, die Kryptowertpapierregister führen wollen, muss allerdings noch nachgebessert werden. Zudem sollte es wie beim Kryptoverwahrgeschäft eine Übergangsregelung mit vorübergehender Erlaubniserteilung geben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass vor allem junge Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und darunter Innovation und Wettbewerb leiden.“
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere nach einem Jahr ein zentrales Versprechen aus der Blockchain-Strategie um. Ziel ist es, Unternehmensfinanzierungen auch durch rein elektronische Wertpapiere zu ermöglichen. Derzeit verlangt das deutsche Recht noch zwingend eine physische Urkunde. In einem ersten Schritt soll nun die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. Der Bitkom fordert, dass auch Aktien und Investmentfonds zeitnah folgen und „dematerialisiert“ werden.
Dass im Gesetzentwurf „nicht-körperliche“ bzw. digitale Werte als Sache definiert werden, ist nach Ansicht des Bitkom ein „wichtiger Meilenstein im deutschen Zivilrecht“. Zudem unterstützt der Verband das Ziel der Technologieneutralität im Gesetzentwurf. Neben zentralen Registern sollen auch dezentrale – auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende – Register für elektronische Wertpapiere ermöglicht werden.
Der Bitkom kritisiert zugleich, dass die erst kürzlich gesetzlich eingeführten Kryptoverwahrer nicht befugt sein sollen, Kryptowertpapiere zu verwahren. „Diese Einschränkung ist für die junge Kryptoverwahrbranche ein harter Schlag“, so Hansen. „Kryptoverwahrern sollte es ermöglicht werden, auch Kryptowertpapiere zu verwahren – wenn nötig unter entsprechenden Auflagen.“ Insgesamt brauche es nun eine klarere Abgrenzung der Rollen von Kryptoverwahrern, Kryptowertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahreren, da an einzelnen Stellen sonst Rechtsunsicherheit drohe.
Zudem werden nach Ansicht des Bitkom die Potenziale der Blockchain-Technologie in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht vollständig ausgeschöpft. Für eine komplett dezentrale Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains (Public Permissionless Blockchains) bestehe eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden. Außerdem sei der dezentrale Handel dieser Kryptowertpapiere – aufgrund europäischer Regulierung – noch gar nicht möglich. Hier solle die Bundesregierung nach Ansicht des Bitkom im Rahmen Ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft aktiv werden. Quelle: Bitkom