Elektr. Patientenakte: Deutsche Hochschulmedizin und TMF sehen dringenden Handlungsbedarf

Berlin, 11.07.2019.

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) fordern die Deutsche Hochschulmedizin und die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die Belange der Forschung stärker zu berücksichtigen. 

Die Deutsche Hochschulmedizin, bestehend aus dem Verband der Universitätsklinika (VUD) und dem Medizinischen Fakultätentag (MFT), sowie die TMF betrachten den Gesetzentwurf des DVG als Zwischenschritt. Noch fehle ein datenschutzkonformer Vorschlag zur elektronischen Patientenakte (ePA), bei dem auch die Forschung berücksichtigt wird. Es sei notwendig, dass hierzu zeitnah eine Regelung erfolgt. Die Deutsche Hochschulmedizin und die TMF stellen in einem Grundsatzpapier die Herausforderungen und Lösungsansätze für die Forschungsdatennutzung in Deutschland dar.

Die Hightech-Strategie der Bundesregierung sieht vor, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bis zum Jahr 2025 forschungskompatibel ausgestaltet wird. So können die in den Systemen enthaltenen Informationen für die Forschung zugänglich gemacht werden. Um dies zu erreichen, muss die Forschungsperspektive auf allen Entscheidungsebenen und bei allen Entwicklungsschritten eng eingebunden werden, unter anderem bei der gematik. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einbindung im gematik-Beirat reicht dafür nicht aus. Zudem müssen die Vorarbeiten der von der Hochschulmedizin getragenen Medizininformatik-Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) genutzt werden.

Die elektronische Patientenakte hat das Potential, zum Kern des digitalen Gesundheitswesens zu werden. Um die in der ePA enthaltenen Informationen für Versorgung und Forschung bestmöglich nutzen zu können, müssen die Daten strukturiert und durchgehend interoperabel vorgehalten werden. Dafür braucht es unter Einbezug der langjährigen Expertise der Standardisierungsorganisationen und Fachgesellschaften die Anwendung einheitlicher, international anerkannter und erprobter Standards.

„Bei der Digitalisierung der Daten und der Unterstützung von Patientenversorgung mit IT gibt es viel aufzuholen. Wir brauchen dringend mehr Anreize für die digitale Datenhaltung in den Krankenhäusern. Und es sind erhebliche Investitionen in die IT erforderlich, für die aber aktuell kein Geld da ist. Das Fallpauschalensystem deckt keine Investitionskosten ab, und entsprechende Fördertöpfe fehlen oder stehen den Universitätsklinika nicht offen. Notwendig wäre daher zumindest die Öffnung des Krankenhaus-Strukturfonds auch für die Uniklinika.“ so VUD-Generalsekretär Ralf Heyder.

Dr. Frank Wissing, Generalsekretär des MFT fügt hinzu: „Für den Digitalisierungsprozess muss insgesamt der Austausch und die Koordination zwischen Medizininformatik-Initiative, gematik, Bundesgesundheitsministerium und BMBF verstärkt werden.“

„Die Chancen der Nutzbarmachung von Versorgungsdaten für die Forschung sind enorm. Profitieren werden die Patientinnen und Patienten, aber auch der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Um die Chancen zu nutzen, bedarf es eines einheitlichen und vertrauenswürdigen Rechtsrahmens.“ so Sebastian C. Semler, Geschäftsführer der TMF. Quelle: TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.

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