Die IHK Saarland weist darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2018 alle Bundesstraßen in Deutschland mautpflichtig sein werden. Davon betroffen sind Lastkraftwagen (LKW) mit und ohne Anhänger oder Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Unerheblich ist, ob die Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, ob tatsächlich Güter befördert werden oder das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch Leerfahrten unterliegen der Mautpflicht.