Dixons Carphone verkauft The Phone House an Drillisch

Maintal, den 16.04.2015.

Die Drillisch AG hat am 15.04.2015 einen Kaufvertrag mit der Dixons Carphone PLC über sämtliche Geschäftsanteile der The Phone House Deutschland GmbH abgeschlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags wird bis spätestens zum Ende Mai 2015 erwartet. Mobilfunkanbieter Drillisch erweitert mit der Übernahme von The Phone House Deutschland deutlich seine Vertriebsmöglichkeiten. Der Kaufpreis liegt bei über 62 Millionen Euro.

Der bisher zum britischen Unternehmen Dixons Carphone gehörende Händler setze nach eigenen Angaben rund 350 Millionen Euro pro Jahr um – mehr als Drillisch. Allerdings sollen die Briten in Deutschland zuletzt eine Reihe von Problemen gehabt haben.

The Phone House ist in Deutschland, so heißt es in der Pressemitteilung, mit einer Vermittlung von über 1 Mio. Teilnehmern pro Jahr und einem Gruppenumsatz von zuletzt etwa EUR 350 Mio. p.a. einer der größten Distributoren für Mobilfunk- und Festnetzverträge sowie für Mobilfunk- und sonstige Tele-kommunikationsgeräte. Außerdem vertreibt The Phone House sämtliches Zubehör und erbringt Telekommunikations- sowie Servicedienstleistungen.

Des Weiteren verfügt The Phone House über eine langjährige Erfahrung im stationären Vertrieb, hat ausgezeichneten Zugang zum freien Fachhandel und besitzt alle notwendigen technischen Voraussetzungen, um sowohl Partner- als auch Eigene Shops vollumfänglich und inkl. Hardwareversorgung zu betreuen. Mit dieser Akquisition komplettiert die Drillisch AG den Aufbau ihres neuen, flächendeckenden „Offline“ Vertriebskanals.

Der Kaufpreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen. Ein erster Teil, der direkt bei Vollzug des Kaufvertrags fällig ist und ca. 3 Prozent des stimmberechtigten Kapitals ausmacht, soll grundsätzlich in neuen Drillisch-Aktien gezahlt werden. Ein zweiter Teil ist aus zukünftigen Cash Flow Überschüssen der The Phone House zu zahlen.

Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage für den bei Vollzug fälligen Kaufpreisbestandteil wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die neuen Aktien werden einer üblichen Sperrfrist unterliegen (Lock up-Periode).

Für die Zukunft sehen Drillisch und Dixons Carphone zudem sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten u.a. in den Bereichen Handyversicherung und Hardwarebezug, die für beide Seiten gewinnbringend realisiert werden sollen. Drillisch AG Der Vorstand. Quelle: Drillisch Telecom GmbH

 

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