Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 sind angemessen, geeignet und verhältnismäßig, um die Luftbelastung in Städten zu verringern. Diese Urteilsbegründung, nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), führte bisher in Stuttgart, Berlin, Gelsenkirchen, Darmstadt, Hamburg und Bonn zu entsprechenden Verboten. In Stuttgart gilt die Regelung für das gesamte Stadtgebiet, in den übrigen Städten sind nur einzelne Straßenabschnitte betroffen. Während mögliche Fahrverbote unter anderem in Köln und Frankfurt weiterhin die Gerichte beschäftigen und noch nicht umgesetzt wurden, entschied sich die Stadt Mainz kürzlich auch ohne Gerichtsurteil dazu, Straßenabschnitte ab dem 1. Juni 2020 für Diesel bis zur Euronorm 5 zu sperren.