Elektronische Lösung zur Umsetzung der Verordnung über Lebensmittelinformationen
Für Allergene gelten durch die LMIV umfangreichere Kennzeichnungspflichten. Das betrifft vor allem unverpackte Lebensmittel, sogenannte "lose Ware". Ab Dezember 2014 müssen Händler Ihre Kunden über die enthaltenen Allergene in ihrer "losen Ware" informieren. Eine elektronische Lösung hierfür ist vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht (Art. 1, §4. Abs. 5.2; deutscher Verordnungsentwurf zur Umsetzung).
Die Software PRESTIGEenterprise der Online Software AG erleichtert den Händlern die Umstellung auf die neue Gesetzeslage und unterstützt sie damit bei der LMIV-konformen Kennzeichnung ihrer Lebensmittel.
Die Lösung kann auf einem Tablet oder Kiosksystem im Frischebereich jedes Supermarktes gezeigt werden. Dabei werden insbesondere die verpflichtenden Angaben zu Allergenen (LMIV 1169/2011 EU), zugänglich gemacht. Der Kunde kann sich mit der Touch-Lösung "RALV - Ratgeber Allergene der Lebensmittelinformationsverordnung" - vor seiner Produktwahl über die Allergene in den einzelnen Produkten informieren. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, weitere Produktinformationen wie Inhaltsstoffe und Nährwerte abzurufen. Um dem Verbraucher die Informationen dauerhaft zur Verfügung zu stellen, können diese mit Hilfe des Tablets vor Ort ausgedruckt werden.
Mittels einer einfachen Vorlage kann der Händler im Markt alle von der LMIV geforderten Informationen unkompliziert auf Etiketten, Schildern und Postern zusammenstellen. Änderungen der Artikeldaten im Warenwirtschaftssystem werden automatisch im System übernommen, sodass alle Informationsträger stets auf dem neuesten Stand sind.
Quelle: Online Software AG