Stichtag 01.01.2019: Erhöhung der Lkw-Maut um bis zu 60 %

Frankfurt am Main, 14.12.2018.

Aus Anlass der Veröffentlichung des "Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" im Bundesgesetzblatt weist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main auf mögliche Auswirkungen hin. Nach der viele Transportunternehmen und Speditionen betreffenden Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 01.07.2018 tritt zum 01.01.2019 eine weitere kostenwirksame Änderung der Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen und Autobahnen in Kraft. 

Die höheren Mautsätze treffen Fahrzeuge aller Emissionsklassen. Bild: Pixabay

Neben einer (wegen der Mautausweitung) höheren Infrastrukturmaut werden den Lkw auch sogenannte externe Kosten - Luftverschmutzungskosten und erstmals auch Lärmkosten in Rechnung gestellt. Diese Lärmkosten sind für alle Lkw gleich hoch ­- eine Differenzierung, nach der leisere Lkw bevorzugt würden, findet nicht statt. Durch Anhebung aller Mautsätze für schwere Lkw rechnet der Bund bis 2022 mit Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 4,16 Mrd. Euro, also über einer Milliarde Euro mehr pro Jahr.

Die höheren Mautsätze treffen Fahrzeuge aller Emissionsklassen. Hohe Mautsatzsteigerungen erfahren auch Transportunternehmer, die in jüngerer Zeit in die emissionsärmere Fahrzeuge investiert haben. Da auch für Euro VI-Fahrzeuge erstmals ab Beginn kommenden Jahres sogenannte Luftverschmutzungskosten erhoben werden, sind die Mautsatzsteigerungen hier besonders hoch. So werden die 5-Achs-Kombinationen der saubersten Emissionsklasse Euro VI, mit denen inzwischen 60 % aller Mautkilometer auf deutschen Straßen zurückgelegt werden, um fast 40 % höher belastet. Noch härter trifft es die Euro VI 4-Achs-Kombinationen, mit denen Volumengüter (z.B. Möbel, Solarpaneele, Zulieferteile für die Automobilindustrie) transportiert werden: Deren Mautsätze steigen um nahezu 60 %. Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

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