Wert von Regeln für private Nutzung von Smartphone, Laptop & Co

München, 28.01.2015.

Viele Arbeitnehmer haben regelmäßig mit dienstlichen Geräten zu tun - sei es ein Computer, ein Laptop oder ein Smartphone als Geschäftshandy. Die Ergebnisse des TÜV SÜD Datenschutzindikators (DSI) zeigen aber, dass ein Großteil der Unternehmen den möglichen privaten Gebrauch dieser Geräte nicht bedenkt.

Unternehmen fehlen oft Regeln für private Nutzung von Smartphone, Laptop & Co. Bild: TÜV SÜD AG

Nur etwa ein Drittel der beim TÜV SÜD DSI Befragten ist sich sicher, dass die private Nutzung von dienstlichen Kommunikationsmitteln geregelt und regelmäßig überprüft wird. Technische oder organisatorische Maßnahmen, um einen optimalen Schutz von gespeicherten personenbezogenen Daten zu gewährleisten, haben nur 39 Prozent getroffen.

"Unternehmen die keine Regelung getroffen haben, haben einen akuten Handlungsbedarf", erklärt Rainer Seidlitz, Prokurist bei der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Die private Nutzung von geschäftlichen Endgeräten birgt große Gefahren. Die Verwendung einiger Applikationen kann den Zugriff auf sensible Daten zur Folge haben, da dem Anbieter häufig sehr viele Rechte eingeräumt werden. Unternehmen sollten deshalb wirksame Compliance Regeln festlegen und ihre Mitarbeiter entsprechend informieren." Wer nachhaltige und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz festlegt, setzt eine wichtige gesetzliche Bestimmung um. Deren Einhaltung sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Der TÜV SÜD DSI wurde im Juli 2014 von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH, unterstützt durch die LMU München, vorgestellt. Unternehmen, die selbst prüfen möchten, wie gut sie in Sachen Datenschutz aufgestellt sind und an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht, können am TÜV SÜD DSI  teilnehmen. Unabhängig von der Selbsteinschätzung kann noch die aktuelle Trendfrage "Sehen Sie sich persönlich in der akuten Gefahr, ein Opfer von Datenklau zu werden?" beantwortet werden.

 

Quelle: TÜV SÜD AG

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