Verordnung zu unbemannten Fluggeräten verbessert die Flugsicherheit in Deutschland

Bonn, 21.03.2017.

Mit der Verabschiedung der Drucksache 39/17 hat der Bundesrat am 10. März 2017 die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) vorgelegte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ mit kleinen Änderungen beschlossen. 

Die DGLR begrüßt den Beschluss der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Bild: Fabian Horst (CC BY 2.0)

Die Vorordnung soll für Rechtssicherheit in dem aufstrebenden und zukunftsträchtigen Geschäftsfeld der unbemannten Fluggeräte sorgen. Die Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt (DGLR) begrüßt den Beschluss dieser Verordnung in der geänderten Fassung.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat im Jahr 2016 geschätzt, dass es in Deutschland bereits mehr als 400.000 Drohnen gibt. Die Mehrzahl dieser Drohnen wird im privaten Bereich verwendet. Jedoch hat sich, mit der Verfügbarkeit immer leistungsfähigerer Drohnen, in den letzten Jahren ein schneller wachsendes Geschäftsfeld von kommerziellen Drohnenservices entwickelt.

Waren in der Vergangenheit nahezu ausnahmslos zertifizierte Piloten oder engagierte Modellflieger am Luftverkehr beteiligt, sehen wir heute tausende Drohnen-Piloten, viele ohne jegliche Kenntnisse des Luftfahrtrechtes und der flugphysikalischen Eigenschaften von Drohnen.

Die DGLR unterstützt deshalb ausdrücklich die Einführung der geforderten Kenntnisnachweispflicht für die Steuerer von Drohnen und erachtet diese Vorgabe als einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit in Deutschland.

Die Möglichkeit für gewerbliche Nutzer, Drohnen auch außerhalb des Sichtbarkeitsbereiches zu betreiben, wird ebenso zur weiteren Entwicklung von kommerziellen Drohnenservices beitragen, wie die deutliche Liberalisierung des Genehmigungsverfahrens, das erst ab fünf Kilogramm gefordert wird. Wobei hier die DGLR eine deutschlandweite Vereinheitlichung der luftfahrtrechtlichen Regelungen anmahnt.

Der von der Bundesregierung verordnete Ansatz fordert

  • Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme sollen unabhängig vom Zweck ihrer Nutzung (Modellflugzeuge oder Drohnen) im Wesentlichen eine Gleichbehandlung erfahren,
  • die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm,
  • die Einführung einer Kenntnisnachweispflicht für den Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm,
  • einen Erlaubnisvorbehalt für den Betrieb von Drohnen von mehr als fünf Kilogramm ,
  • einen risikobasierten Ansatz bei der Erteilung von Fluggenehmigungen.

 

Die Vereinheitlichung der Regelung für alle unbemannten Luftfahrtzeuge macht die Verordnung zum einen transparent und verständlich, schränkte in ihrer ursprünglichen Fassung aber die über viele Jahre sehr bewährte Flugerlaubnis der Modellflieger deutlich ein. Die DGLR sieht dies kritisch, da sich unter den Modellfliegern häufig der Luftfahrtnachwuchs rekrutiert hat und es bislang kein Sicherheits- oder Gefährdungspotenzial gab, das die Notwendigkeit mit sich brächte, die Betriebserlaubnis für Modellflugplätze zu ändern. Mehr Informationen dazu gibt die Stellungnahme des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV). Die DGLR unterstützt daher die Änderung der Verordnung durch den Bundesrat, der  Modellflugplätzen einen Sonderstatus einräumt.

Die Verordnung wird seitens DGLR als ein erster Schritt zur künftigen Regulierung von Drohnenanwendungen in Deutschland und der Europäischen Union betrachtet.

In der Warschauer Erklärung vom 24. November 2016 “Drones as a leverage for jobs and new business opportunities” haben die Vertreter zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten und der zuständigen Behörden (EASA, ICAO), bereits einen Bogen zu weit ambitionierteren Einsatzszenarien aufgezeigt. Bis 2019 soll ein EU-Drohnen-Eco-System „geliefert“ werden. Die „Drohnenverordnung“ geht hierauf nicht ein.

Unter anderem arbeitet die EU an Zulassungsrichtlinien für Drohnen von mehr als 25 Kilogramm Startgewicht, die in der vorliegenden Verordnung noch generell verboten sind.

Ebenso fehlt ein Hinweis wie mit dem Zukunftsthema „U-Space“, fliegen im urbanen Raum, umgegangen werden soll.

Die DGLR geht davon aus, dass die deutschen Luftfahrtämter bei den Ausführbestimmungen für die Realisierung dieser Verordnung noch auf wesentliche technische Vorgaben eingehen werden. So sind unter anderem Anforderungen an

  • die Cybersicherheit,
  • die Zuverlässigkeit des Systems und
  • die Einhaltung des erlaubten Flugkorridors

noch zu definieren.

Zusammenfassend begrüßt die DGLR die Verordnung, betrachtet sie aber lediglich als einen ersten wichtigen Schritt zu einem weit umfangreicheren Regelwerk, das dann in Abstimmung mit der Europäischen Union zu erstellen sein wird. (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt - Lilienthal-Oberth e.V. (DGLR))

zurück TOP