Smartphones im Straßenverkehr: TÜV Thüringen warnt vor Gefahren

Erfurt, 29.04.2016.

Ein Leben ohne Smartphone ist für viele heute kaum vorstellbar. Es ist unser ständiger Begleiter, unser Kommunikator, Fitnesstrainer und Entertainer. Telefonieren wird mit dem Smartphone mehr und mehr zur Nebensache. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt jedoch vor zu starker Ablenkung im Straßenverkehr durch die digitalen Alleskönner.

 

Dass Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten ist und nachweislich vom Straßenverkehr ablenkt, ist hinlänglich bekannt. Mancher Autofahrer glaubt jedoch, dass das Lesen einer Nachricht oder das schnelle Posten im Social Net an der roten Ampel nicht unter das Delikt „Telefonieren am Steuer“ fällt. Doch weit gefehlt. „Bereits die reine Bedienung des Telefons kann bei laufendem Motor auch im Stand als unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons gewertet werden. Ganz egal ob nur ein Anruf abgewiesen, eine Nachricht auf dem Smartphone gelesen oder geschrieben wird. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor“, warnt Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Das trifft gleichwohl auf die Umfunktionierung des Smartphones zum Navigationsgerät zu. „Solange hier die Bedienung beziehungsweise Eingabe der Strecke vor Antritt der Fahrt bei abgeschaltetem Motor erfolgt, ist das kein Thema“, so Leser. „Wer allerdings das Smartphone während der Fahrt in die Hand nimmt, um die Darstellung im Display oder gar die Route zu ändern, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einer Strafe wie beim Telefonieren am Steuer rechnen“, erläutert der Unfallexperte.

„Die Nutzung des Handys als Fahrzeugführer, aber genauso als Radfahrer, wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Das bedeutet im Falle eines Unfalls, dass auch bei Unverschulden eine Teilschuld anerkannt werden kann. Möglicherweise ist dann sogar der Versicherungsschutz in Gefahr“, mahnt Leser. Für die Benutzung des Telefons beziehungsweise Smartphones auf dem Fahrrad wird übrigens ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig.

Eine völlig neue und hochriskante Ablenkung durch Smartphones im Straßenverkehr sieht Leser allerdings bei Fußgängern. Die Benutzung des Smartphones ist für Fußgänger zwar nicht verboten und auch der Bußgeldkatalog sieht dafür keine Strafen vor, dennoch schätzt der Unfallexperte das Lesen oder Schreiben auf dem Touchscreen während des Laufens als extrem gefährlich ein. Ein Trend, der nicht ausschließlich in Großstädten oder nur bei der jungen Zielgruppe zu beobachten ist. „Die Gefahr, zu stürzen oder eine Verkehrssituation falsch oder zu spät einzuschätzen, ist riesig. Wer noch dazu mit Kopfhörern unterwegs ist, muss sich nicht wundern, wenn er ein nahendes Fahrzeug nicht wahrnimmt“, so Achmed Leser. Jedes Jahr ereignen sich unzählige Rutsch-, Stolper- und Sturzunfälle, eine genaue Statistik zu den Unfallursachen gibt es dazu nicht. Dennoch dürfte die Anzahl der Stürze aufgrund der zunehmenden Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr eher weiter zunehmen. 

 

Quelle: TÜV Thüringen e.V.

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