Neue "Anzeige- und Erlaubnisverordnung" bei der Abfallüberwachung
Nunmehr müssen alle Unternehmen, die mehr als 20 t nicht gefährliche oder 2 t gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr befördern, das LUA informieren. Betroffen sind beispielsweise Handwerker, Servicetechniker, Gartenbauer oder andere Gewerbebetriebe, die ihre Abfälle zum Betriebsgelände mitnehmen oder selbst zu einer Entsorgungsanlage fahren.