Neue "Anzeige- und Erlaubnisverordnung" bei der Abfallüberwachung

Saarbrücken, 08.04.2014.

Ab Juni 2014 müssen noch mehr Unternehmen ihre Abfalltransporte dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) anzeigen. Bislang galt diese Regelung nur für Entsorgungsunternehmen.

Nunmehr müssen alle Unternehmen, die mehr als 20 t nicht gefährliche oder 2 t gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr befördern, das LUA informieren. Betroffen sind beispielsweise Handwerker, Servicetechniker, Gartenbauer oder andere Gewerbebetriebe, die ihre Abfälle zum Betriebsgelände mitnehmen oder selbst zu einer Entsorgungsanlage fahren.

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