Minimierter Verwaltungsaufwand im Zuge des Mindestlohngesetzes

Mit M3 MiLoG lassen sich die Anforderungen des Mindestlohngesetzes einfach erfüllen. Bild: Dr. Malek Software

Dresden, 02.03.2015.

Die Dr. Malek Software GmbH präsentiert auf der Messe transport logistic in München unter dem Namen M3 MiLoG ein Softwaremodul für das Transportmanagementsystem M3 Logisticware. Die Lösung erleichtert Spediteuren und Verladern den wöchentlichen Verwaltungsaufwand im Zuge des Mindestlohngesetzes. 

Mit M3 MiLoG lassen sich die Anforderungen des Mindestlohngesetzes einfach erfüllen. Bild: Dr. Malek Software

Das neue Modul M3 MiLoG eignet sich gleichermaßen für Fahrer, Büroangestellte und gewerbliche Mitarbeiter. Besonders einfach funktioniert die Lösung für Fahrer in Kombination mit einem digitalen Tachografen und Fernauslesefunktion. M3 MiLoG kann Daten von Webportalen wie Tachoweb oder ZA-ARC übernehmen und verarbeiten. Ein weiterer Weg besteht über die M3 App, mit der die Arbeitszeiten der Fahrer direkt aus dem Lkw in M3 Logisticware übertragen und von dort verarbeitet werden können. Für Büroangestellte und weitere Mitarbeiter hat Dr. Malek Software eine Tablet-Variante für M3 MiLoG entwickelt. Dabei funktioniert der Tablet-PC als "Stechuhr", an der sich die Lohn- und Gehaltsempfänger täglich an- und abmelden müssen.

Am Ende jeder Arbeitswoche generiert M3 MiLoG automatisch die mit Barcode versehenen Arbeitszeitlisten, die anschließend kontrolliert, von den Mitarbeitern unterschrieben und elektronisch archiviert werden. Dabei sorgt der Barcode für eine schnelle und eindeutige Zuordnung. Hintergrund der Neuentwicklung ist das im Januar in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG). Dieses sieht einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde vor. Der Mindestlohn gilt dabei für alle Arbeitnehmer, also nicht nur für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sondern auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte (Saisonkräfte).

Das MiLoG ist mit erheblichen administrativen Pflichten verbunden. Arbeitgeber müssen demnach für alle Beschäftigte und Leiharbeitnehmer mit einem Monatsbruttolohn von bis zu 2.958 EUR gesonderte Aufzeichnungen über die Arbeitszeit führen. Dabei muss die Dauer der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiter in deutscher Sprache aufgezeichnet und zwei Jahre für die Prüfbehörden bereitgehalten werden. Ordnungswidrigkeiten wie fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 EUR geahndet.

Das Modul M3 MiLoG komplettiert die umfangreiche Softwarepalette von Dr. Malek. Die inzwischen rund 30 Module der Software-Familie „M3 Logisticware“ bieten umfangreiche Lösungen entlang der gesamten Lieferkette vom Verlader bis zum Empfänger. Das Dresdner Familienunternehmen bietet Transportmanagement-, Speditions-,  Lagerverwaltungs- und Telematiklösungen für den Straßengütertransport aus einer Hand - also ohne externe Schnittstellen. Eigene Kartensoftware für die Disposition, und umfangreiche Online-Angebote wie WebOrder, WebTracing oder WebBooking für das Laderampen-Management runden die Kompetenz des Unternehmens ab. Zu den Kunden zählen Fuhrunternehmen, Sammelgutspeditionen und Verlader, die M3 Logisticware zum Teil komplett in SAP integriert haben. Ermöglicht wird das durch die modular aufgebaute Softwarearchitektur und das für jeden Kunden individuelle Customizing von M3 Logisticware.

 

Quelle: Dr. Malek Software GmbH

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