Logistik-Verband BIEK fordert erneut klar geregelte Ladezonen im Straßenverkehr

Gesetzlich geregelte Ladezonen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Bild: Pixabay

Berlin, 23.08.2019.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat angekündigt, eine fahrradfreundliche Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in die Ressortabstimmung zu geben. Sie soll das Halten in der zweiten Reihe sowie auf Fahrradschutzstreifen beenden und dadurch die Verkehrssicherheit erhöhen. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) unterstützt diese Zielsetzung, schlägt jedoch erneut die Einführung von klar geregelten Ladezonen in der StVO vor, damit gewerbliche Be- und Entladevorgänge weder Rad- noch Autoverkehr stören.

Die Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“ setzt sich für die Einführung von gesetzlich geregelten Ladezonen ein. Bild: BIEK

Der BIEK setzt sich für die Ergänzung der StVO um ein Verkehrszeichen „Ladezone“ ein und startete dafür bereits die Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“. Es soll ein absolutes Haltverbot analog zum Taxistand enthalten. Ausnahmen sollen lediglich für berechtigte Nutzungen, d. h. gewerbliche Be- und Entladevorgänge, gelten. Nur Ladezonen ermöglichen es bei großer Verkehrsdichte, dass gewerbliche Be- und Entladevorgänge außerhalb des fließenden Verkehrs stattfinden und damit die Sicherheit von Radfahrenden wirklich verbessern. „Kein Zusteller oder Lieferant will in zweiter Reihe stehen. Jedoch bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, wenn sie die Verbraucherwünsche bedienen wollen, aber keine Haltemöglichkeiten am Straßenrand haben“, sagt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. Die Radverkehrssicherheit zu erhöhen sei ein gutes Ziel, das aber auch umfassend angegangen werden müsse. „Die Sicherheit steigt dann spürbar, wenn die Verkehrsteilnehmer nicht nur Verboten unterliegen, sondern auch die Möglichkeit haben, diese einzuhalten. Darum benötigen wir mehr und gesondert gekennzeichnete Ladezonen“, betont Bosselmann.

Die Initiative für ein Verkehrszeichen „Ladezone“ findet bereits die Unterstützung von Verkehrspolitikern und Verbänden der Verkehrssicherheit und des Verkehrs. Nun sei es Zeit, die anstehende StVO-Novelle zu nutzen, um das Konfliktpotenzial des gewerblichen Haltens in der zweiten Reihe mit einer klaren Regelung zur Ladezone dauerhaft zu beseitigen, heißt es seitens des BIEK. Quelle: BIEK - Bundesverband Paket und Expresslogistik

zurück TOP