eIDAS gibt der Digitalisierung von Geschäftsprozessen den nächsten Schub

Dresden, 25.07.2016.

Was verbirgt sich hinter der eIDAS-Verordnung EU 910/2014 und wie sehen konkrete Einsatzszenarien aus?

Viel wird aktuell von der eIDAS gesprochen, denn weitreichend scheinen die neunen Möglichkeiten für die Industrie, Handel und der öffentlichen Verwaltung zur Einführung von rechtssicheren digitalen Geschäftsverkehr und internen Geschäftsprozessen.

Was ist elDAS?

Die eIDAS-Verordnung regelt die grundsätzliche Bereitstellung und Nutzung von elektronischen Vertrauensdiensten für den Binnenmarkt der Europäischen Union. Sie bildet damit den Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel sowie Dienste für Zustellung elektronischer Einschreiben und Dienste für Website-Authentisierung.

Das Ziel der Verordnung ist die Vereinheitlichung bestehender System aller EU-Mitgliedsstaaten. Bis zum Inkrafttreten der eIDAS-Verordnung gab es innerhalb der EU keine einheitlichen Regelungen und Systeme für elektronische Identitätsmerkmale zur Durchführung von digitalen Transaktionen. Aus diesem Grund werden folgende Normierungen eingeführt:

  • Regelung zur gegenseitigen Anerkennung der verschiedenen elektronischen Identifizierungssystemen und Identifizierungsmitteln
  • Einheitliche Formate für Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Website-Zertifikate, E-Mail-Zustelldienste und Archivdienste.
  • Standardisierung und Anerkennung von Vertrauensdiensteanbietern und deren Leistungen

Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich in Deutschland?

Dank der gegenseitigen Anerkennung von Anbietern, Systemen und Mitteln werden nun auch in Deutschland bislang unbekannte Werkzeuge rechtssicher nutzbar. Zu ihnen gehören

Fernsignatur via Mobilgerät

In Deutschland kennt man dieses Verfahren grundsätzlich durch das Online-Banking. Anhand von Wissen (PIN) und Besitz (TAN) kann eine Transaktion rechtsverbindlich ausgelöst und nachvollzogen werden. Mit diesem Verfahren können nun auch Dokumente und Transaktionen, durch eine Fernsignatur via Smartphone und Tablet und elektronisches Siegel, qualifiziert elektronisch signiert werden.

Hiermit stellt sich die „Handy-Signatur“ als flexible Lösung dem Wettbewerb mit der Signaturfunktion des neuen Personalausweises (nPA)

Elektronische Siegel

Vollkommen neu in Deutschland ist das elektronische Siegel. Der Ansatz hierbei ist es, dass das Siegel mit den elektronischen Daten verschmilzt. Bekannt ist dieses Vorgehen vom Siegeln einer Urkunde in der analogen Welt.

Die EU-Verordung nennt dies logisches verbinden von elektronischen Daten mit einem eingefügten elektronischen Siegel um deren Ursprung und Unversehrtheit zu prüfen (ivM. Art. 3 Abs. 25 eIDAS-Verordnung).

Die Neuerung hierbei ist, dass juristische Personen wie Unternehmen und Behörden nun direkt ein Dokument oder Transaktion siegeln können und nicht mehr den Umweg über elektronische Zertifikate für zeichnungsberechtigte natürliche Personen gehen müssen.

Vertrauensdiensteanbieter aus anderen EU-Ländern

Dank einer gegenseitigen Anerkennung und Normung können nun elektronische Vertrauensdienste wie:

  • elektronische Signaturen,
  • elektronische Siegel,
  • elektronische Zeitstempel,
  • Zertifikate für die Website-Authentifizierung,
  • Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben,
  • Archivierungsdienste, auch für elektronische Signaturen, Siegel oder Zertifikate,

in der ganzen EU angeboten und prinzipiell in jedem Mitgliedsland von Unternehmen und Bürgern bezogen werden. Das zentrale Instrument sind hierbei die von Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Es ist dadurch theoretisch möglich als Staatsbürger der BRD mit einer elektronischen Signatur aus Portugal in Kroatien etwas zu beantragen. Hier sind aber die nationalen Rechtsnormen noch unklar.

Diese VDAs müssen für das eIDAS-Zertifikat sich alle zwei Jahre durch eine Konformitätsbewertungsstelle prüfen lassen.

VORBILDER ESTLAND UND ÖSTERREICH

Estland ist auf dem Weg ein 100% digitaler Staat zu werden. Seit der Einführung der eLDAS-Normen vor sechs Jahren können Esten mit dem Mobiltelefon und Computer Wählen, Steuererklärungen einreichen, Krankenakten anfordern oder Schulnoten online einsehen.

Mit E-Residency kann man in Estland sogar digitaler Staatsbürger werden und sich digital Authentifizieren und elektronisch signieren.

Auch von Österreich kann man in Deutschland etwas lernen. Hierzu gehört die nutzen mittlerweile ca. 600000 Bürgerinnen und Bürger die Handy-Signatur zur elektronischen Unterzeichnung von Dokumenten.

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Profitieren sie von der engen Verzahnung beider Produkte und nutzen Sie zusätzlich der langjährigen Erfahrung beider Firmen mit deutschen, österreichischen und nun europäischen Vertrauensdiensten.

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Als erste digitale Unterschriftenmappe ebnet XiTrust MOXIS den Weg für die einheitliche digitale Verarbeitung von Dokumenten. Mit XiTrust MOXIS werden Dokumente mit Handy-Signatur rechtsgültig unterschrieben und freigegeben. Kennzeichnend für dieses effiziente Verfahren ist der Wegfall jeglicher Medienbrüche. Dokumente müssen nicht mehr ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben und wieder eingescannt werden. Der Weg eines Dokuments von der Erstellung bis ins Archiv ist komplett digitalisiert.

Seit kurzem bietet XiTrust via Xidentity.eu eine digitale Identität aus eigenem Hause an. Mit einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Hintergrund kann diese eID in der gesamten EU ausgestellt und muss auch anerkannt werden – durch die eIDAS-Verordnung nun rechtlich verankert.

KONKRETE EINSATZSZENARIEN

Dank der out-of-the-box-Lösung sind folgenden konkrete Einsatzszenarien ohne weiteres Umsetzbar:
 

  • Online-Antragsmanagement im E-Government mit Anträgen per Handy-Signatur und bescheide mit elektronischem Siegel
  • Innerbetriebliche Datenaufnahmen und Prüfprotokolle welche pe Handy-Signaur unterschrieben werden
  • Innerbetriebliche Genehmigungsverfahren welche mit Handy Signatur durch Vorgesetzte genehmigt werden und am ene ein elektronisches Siegel erhalten
  • Elektronische Bescheide ohne DE-Mail
  • Elektronischer Eingangsstempel von abgesendeten Online-Formularen für Steuerberater, Versicherungen, Banken und Anwälte

Quelle: XIMA MEDIA GmbH

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