Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz fordern starkes BDSG-Nachfolgegesetz

Bonn, 01.08.2016.

Die Organisationen Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) fordern Verbesserungen des Schutzes von persönlichen Daten bei der Fassung des Nachfolgegesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Forderungen betreffen unter anderem: Scoring und Profilbildung, Berufsgeheimnisträger, Verbraucherschutz, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdaten, Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte und Folgenabschätzungen von Datenverarbeitung.

Klares Stopp für Profilbildung

Digitalcourage und DVD fordern vom deutschen Gesetzgeber ein klares Stopp für mehr Profilbildung, Scoring und automatisierte Einzelfallentscheidungen, als es EU-Recht vorsieht. Das bedeutet für das neue BDSG-Nachfolgegesetz: Keine weiteren nationalen Ausnahmen von dem Verbot von automatisierten Einzelfallentscheidungen sowie Erhalt des bestehenden deutschen Datenschutzniveaus bei Auskunfteien und Scoring.

"Personalisierte Werbung, Preise, Kommunikation und Versicherungen machen dringend progressive Datenschutzgesetze notwendig", sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. "Wenn jetzt nicht für verlässlichen Datenschutz gesorgt wird, wird in Zukunft das Grundrecht auf Privatsphäre verloren gehen."

Endlich verlässlicher Beschäftigtendatenschutz

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung enthält keine Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, sondern überlässt dies den nationalen Gesetzgebern. Diese Lücke muss nach Forderung der beiden Organisationen mit einem neuen eigenständigen Gesetz geschlossen werden. Digitalcourage und DVD fordern dringend einen starken und umfangreichen Beschäftigtendatenschutz, was angesichts der technischen Entwicklung im Arbeitsleben nur mit einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz möglich ist.

"Der Nachfolger des Bundesdatenschutzgesetzes wird über Jahrzehnte das Niveau des Schutzes von persönlichen Daten in Deutschland bestimmen", sagt Werner Hülsmann von der DVD. "Deutschland muss beim Schutz von Grundrechten Vorbild in der EU sein. Jede Möglichkeit für besseren Datenschutz muss wahrgenommen werden."

Hintergrund: Nachdem die Europäische Datenschutzgrundverordnung verabschiedet wurde, müssen die Mitgliedsländer der Europäischen Union ihre nationalen Datenschutzgesetze erneuern. In Deutschland ist das Innenministerium für ein Nachfolgegesetz des Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich. Der Entwurf wird ab August 2016 erwartet. Aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst 2017 ist die Zeit für die Umsetzung sehr knapp. Noch 2016 könnte der Bundestag über das Gesetz abstimmen.

Quelle: Deutsche Vereinigung für Datenschutz DVD e.V.

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