Die Telematikinfrastruktur (TI) im Rahmen des E-Health-Gesetzes

Koblenz, 20.04.2017.

Die Telematikinfrastruktur (TI) kommt. Und mit ihr große Chancen der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. 

Um die Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur so einfach wie möglich zu gestalten, will CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) alles bieten, was Ärzte brauchen, um die neuen Anforderungen im Rahmen des E-Health-Gesetzes umfassend und fristgerecht zu erfüllen. Vom Praxis-Check auf TI-Tauglichkeit über die professionelle Installation durch geschulte und zertifizierte CGM-Techniker, bis hin zur sicheren und schnellen Einbindung des Arzt- oder Zahnarztinformationssystems mit dem TI-Konnektor KoCoBox MED+.

Das E-Health-Gesetz hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Ziele, die auch die Software-Lösungen von CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) verfolgen. Das E-Health-Unternehmen war an den Entwicklungen für die Telematikinfrastruktur beteiligt. Als Teil eines der beiden, durch die gematik beauftragten Konsortien stattet CGM aktuell die an der Erprobung teilnehmenden 500 Praxen und Krankenhäuser mit den CGM TI-Komponenten, u. a. dem TI-Konnektor KoCoBox MED+, aus.

Die Installation der für die Anbindung notwendigen Komponenten kann i.d.R. während des normalen Praxisbetriebs erfolgen. Weder die Telematikinfrastruktur, noch die entsprechenden Komponenten beeinflussen den gewohnten Arbeitsablauf. Damit Arztpraxen sicher und vor allem problemlos in die Telematikinfrastruktur starten können, sorgen entsprechend den gematik-Vorgaben zertifizierte Techniker für eine professionelle Installation und Einweisung. Somit sind die eingesetzten Ressourcen nicht nur mit der Telematikinfrastruktur sondern auch mit den Arzt- bzw. Zahnarztinformationssystemen bestens vertraut. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Partnertechniker kann nach aktuellem Stand prognostiziert werden, dass bei allen CGM-Kunden die notwendigen Installationsarbeiten innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden können. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass sich Praxen nicht erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Frist melden, sondern umgehend entsprechende Beauftragungen vornehmen. Als zusätzliches Back-Up plant CGM auch unabhängige Service-Techniker zu schulen und zu zertifizieren.

Dass CGM bereit für die Telematikinfrastruktur ist, bestätigt Uwe Eibich, Vorstand der CompuGroup Medical Deutschland AG: „Um zeitliche Engpässe bei den Installationsarbeiten zu verhindern, haben wir im Vorfeld auf Basis sorgfältiger Analysen den konkreten Bedarf an technischen Ressourcen ermittelt. Es stehen somit ausreichend Techniker zur Verfügung, um alle CGM-Kunden innerhalb der vorgegeben Fristen an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Kein Kunde muss also bei einer zeitnahen Beauftragung aus ‚technischen Gründen‘ in Sorge um eine Honorarkürzung sein.“ Gleichzeitig verweist Eibich auf die von den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und den Krankenkassen geschlossene Finanzierungsvereinbarung. Die finanzielle Unterstützung soll Praxisinhaber in Bezug auf die für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu leistenden Investitionen und laufenden Kosten abfinden. In welchem Umfang diese Erstattung erfolgen wird, steht derzeit noch nicht fest. KBV und GKV-Spitzenverband trennten sich nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Ergebnis. Ende April muss nun das Bundesschiedsamt entscheiden. (Quelle: CompuGroup Medical AG)

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