CarLo unterstützt Écotaxe und CO2-Ausweis

Kempten, 18.07.2013.

Das Transportmanagementsystem CarLo von Soloplan unterstützt das automatische Be- und Abrechnen der Umweltsteuer für Transporte von und nach Frankreich, die ab dem 1. Oktober 2013 erhoben wird. Die Software errechnet zudem den beim Transport anfallenden CO2-Ausstoß und weist diesen bei Bedarf in Angeboten oder auf Rechnungen aus. 

CarLo unterstützt Écotaxe und CO2-Ausweis. Bild: Soloplan GmbH

Die entsprechenden Funktionen gehören seit letztem Jahr mit der Version CarLo 2.30 zum Standardumfang der Software, sodass Anwendern keine Mehrkosten entstehen. Soloplan bietet am 14. August für Kunden ein spezielles Webinar an. Darin werden alle wichtigen Details zum Ausweisen von CO2-Emissionen sowie eine konkrete Anleitung für das Konfigurieren von CarLo vermittelt.

Die Écotaxe (TPLN) ist eine Lkw-Umwelt-Steuer, die zum 1. Oktober 2013 in Frankreich eingeführt wird. Sie wird auf allen Nationalstraßen, einigen Landstraßen und einigen staatlichen (bislang mautfreien) Autobahnen erhoben. Sie gilt für alle gewerblichen Transporte, deren Start- oder Zielpunkt in Frankreich liegen und die mit Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt werden. Busse sind von der Écotaxe ausgenommen. Die Écotaxe wird zusätzlich zur TIS PL eingeführt. Das TIS PL-Verfahren bleibt unverändert bestehen.

Die Rahmenbedingungen der Écotaxe sind in der französischen Verordnung Nr. 2011-1336 festgeschrieben. Sie soll den CO2-Ausstoß verringern und einen Ansporn zur Transportverlagerung auf die Schiene bieten. Neben den Zusatzkosten entsteht für Spediteure vor allem ein weiterer Verwaltungsaufwand, der mit dem Transportmanagementsystem CarLo automatisiert werden kann.

Zeitgleich mit der Écotaxe - also ab dem 1. Oktober 2013 - muss für Transporte von und nach Frankreich die dadurch entstehende CO2-Belastung auf Angeboten oder Rechnungen ausgewiesen werden. Die entsprechenden Informationen müssen zum vereinbarten Datum oder andernfalls binnen zwei Monaten ab Ende der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.

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