Bundesregierung schafft Voraussetzungen für mobilen Breitbandausbau

Berlin, 13.02.2015.

Das Bundeskabinett hat kürzlich die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegte Änderung der Frequenzverordnung beschlossen. Die 700 MHz-Frequenzen, die bisher für das "DVB-T"-Fernsehen genutzt werden, stehen künftig für den Ausbau des mobilen Breitbands - und damit für schnelles Internet - zur Verfügung. 

Die Frequenzen werden frei, weil der Rundfunk in Zukunft die modernere Übertragungstechnik "DVB-T2" nutzen wird. Die Versteigerung wird bereits im Frühsommer (2. Quartal 2015) starten.

Alexander Dobrindt:

"Mit der Änderung der Frequenzverordnung sind alle rechtlichen Voraussetzungen für die Frequenzauktion geschaffen. Der Weg für eine schnelle Vergabe der Frequenzen ist frei. Ich erwarte aus den Erlösen einen Milliardenbetrag, den wir erstmals in den Ausbau des schnellen Breitbands und die Digitalisierung unseres Landes investieren werden."

Vom Ausbau des mobilen Breitbands profitieren insbesondere ländliche Regionen, in denen noch kein schneller Internetanschluss verfügbar ist. Die Frequenzfreigabe für den Mobilfunk ist daher ein wichtiger Schritt, das Breitbandziel der Bundesregierung zu erreichen: Bis 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 MBit/Sek geben.

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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